§218 regelt den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Zum Schutz des ungeborenen Lebens hat eine Frau die Pflicht, die Schwangerschaft auch auszutragen - so geltendes Strafrecht. Nun gibt es einen Änderungsvorschlag: Abtreibungen sollten in den ersten 12 Wochen grundsätzlich legalisiert werden.