Bild für Autarke Ernährung in Deutschland

Autarke Ernährung in Deutschland

Kann sich Deutschland ohne Lebensmittelimporte ernähren? Die gute Nachricht: Getreide, Kartoffeln, Fleisch, Milch und Käse produzieren wir zu 100 Prozent und mehr im eigenen Land. Für Vegetarier hingegen könnte es eng werden.

1 Min. | 19.12.2022

Bei Verwendung immer nennen

ZDF/Terra X/Autorenkombinat/Birthe Heer/Tobias Lenz/Dennis Heislitz/Maximilian Mohr

Textfassung

Kann sich Deutschland selbst ernähren? Oder müssten wir den Gürtel enger schnallen, wenn wir keine Lebensmittel importieren könnten? Die gute Nachricht vorweg: Getreide, Kartoffeln, Fleisch, Milch und Käse produzieren wir zu 100 Prozent und mehr im eigenen Land. Für Menschen, die sich vegetarisch ernähren, hingegen könnte es eng werden. Denn Gemüse kommt zu über 60 Prozent aus dem Ausland, Obst sogar zu 80 Prozent. Erstaunlicherweise gilt das sogar für Produkte, die hier gut wachsen: Bei Tomaten zum Beispiel importieren wir 95 Prozent und bei heimischen Nüssen wie der Haselnuss 98 Prozent. Am wenigsten Sorgen müssen wir uns um den Hopfen machen. Hier produzieren wir sogar das Fünffache unseres eigenen Bedarfs.

Embed-Funktion

https://schule.zdf.de/video/autarke-ernaehrung-in-deutschland-creative-commons-clip-100

Wissensclips zur freien Nutzung für alle

Hier gibt es einen großen Fundus an kurzen Erklär-Videos aus Terra X und anderen Wissenschaftssendungen unter Creative Commons-Lizenz (Open Educational Resources, OER). Diese dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter bearbeitet und verbreitet werden.

Was ist eine CC BY 4.0 Lizenz und wie können die Inhalte benutzt werden?

Mit der Lizenz „CC BY 4.0“ dürfen alle so gekennzeichneten-Clips bzw. Fotos verwendet, geändert und verbreitet werden. Bedingung ist dabei, dass Herkunft und Urheber der Clips genannt, Änderungen angegeben werden und das ursprüngliche Werk durch die Bearbeitung nicht entstellt wird. Zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen und zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte heißt das im Einzelnen:

  1. Die Urheber der genutzten Werke müssen genannt werden; sie stehen unter jedem Clip.
  2. Wenn Veränderungen vorgenommen werden, müssen diese angegeben werden. Zur Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts darf das Werk vom Inhalt und der Form her nicht entstellt oder gar in seiner Aussage umgekehrt werden.
  3. Es ist zu vermeiden, dass durch die Angaben der Eindruck entsteht, dass die Aussage des neuen Werks oder der Nutzer vom Urheber bzw. ZDF unterstützt wird.
  4. Es muss bei der Nutzung des Clips ein Hinweis auf die Lizenzbestimmungen erfolgen (Link auf https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de). An der Stelle, wo der Clip verwendet wird, muss das CC-Icon „CC BY 4.0“ stehen. Die unwiderrufliche Lizenz endet mit Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen oder vorzeitig, wenn die Lizenzbestimmungen nicht eingehalten werden.