Bild für Voraussetzungen für autofreie Städte

Voraussetzungen für autofreie Städte

Ist die autofreie Stadt auch ein Modell für Großstädte mit Millionen Einwohnern und Einwohnerinnen? Lieferverkehr, medizinische Versorgung, HandwerkerInnen – ganz ohne Autos? Konzepte wie die "15-Minuten-Stadt" sollen eine Lösung liefern.

2 Min. | 30.01.2023

Bei Verwendung immer nennen

ZDF/TerraX/Luisa Zech/Tobias Lenz/Maximilian Mohr

Textfassung

Stau, Lärm und zugeparkte Flächen – in vielen Städten frustrierender Alltag. Europäische Metropolen wie Paris bauen deshalb ihre Innenstädte radikal um: Vorrang für Fahrräder, gesperrte Durchfahrtsstraßen, autofreie Bezirke. Das Ziel: klimaneutrale Städte und die Neuaufteilung des urbanen Raums. Statt PKW dominieren Bäume, Bänke und Spielplätze die Straßen. Mehr Cafés und Grünflächen, mehr Lebensqualität für alle. Und: mehr Sicherheit für Radfahrende und FußgängerInnen. Doch ist das auch ein Modell für Großstädte mit Millionen Einwohnern und Einwohnerinnen? Lieferverkehr, medizinische Versorgung, HandwerkerInnen – ganz ohne Autos? Konzepte wie die „15-Minuten-Stadt “ sollen eine Lösung liefern. Arbeitsplätze, Geschäfte, Kultur- und Sportangebote – alles in 15 Minuten erreichbar. Hauptverkehrsmittel: das Fahrrad. Aber würden die Menschen in der Stadt wirklich freiwillig auf den eigenen PKW verzichten? Nur mit dieser Bereitschaft könnte ein solcher Umbau der Innenstädte funktionieren  Dann erst bekämen wir entspannte und lebenswerte Cities - für Mensch und Natur.

Embed-Funktion

https://schule.zdf.de/video/voraussetzungen-fuer-autofreie-staedte-creative-commons-clip-100

Wissensclips zur freien Nutzung für alle

Hier gibt es einen großen Fundus an kurzen Erklär-Videos aus Terra X und anderen Wissenschaftssendungen unter Creative Commons-Lizenz (Open Educational Resources, OER). Diese dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter bearbeitet und verbreitet werden.

Was ist eine CC BY 4.0 Lizenz und wie können die Inhalte benutzt werden?

Mit der Lizenz „CC BY 4.0“ dürfen alle so gekennzeichneten-Clips bzw. Fotos verwendet, geändert und verbreitet werden. Bedingung ist dabei, dass Herkunft und Urheber der Clips genannt, Änderungen angegeben werden und das ursprüngliche Werk durch die Bearbeitung nicht entstellt wird. Zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen und zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte heißt das im Einzelnen:

  1. Die Urheber der genutzten Werke müssen genannt werden; sie stehen unter jedem Clip.
  2. Wenn Veränderungen vorgenommen werden, müssen diese angegeben werden. Zur Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts darf das Werk vom Inhalt und der Form her nicht entstellt oder gar in seiner Aussage umgekehrt werden.
  3. Es ist zu vermeiden, dass durch die Angaben der Eindruck entsteht, dass die Aussage des neuen Werks oder der Nutzer vom Urheber bzw. ZDF unterstützt wird.
  4. Es muss bei der Nutzung des Clips ein Hinweis auf die Lizenzbestimmungen erfolgen (Link auf https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de). An der Stelle, wo der Clip verwendet wird, muss das CC-Icon „CC BY 4.0“ stehen. Die unwiderrufliche Lizenz endet mit Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen oder vorzeitig, wenn die Lizenzbestimmungen nicht eingehalten werden.