Bild für Perücken als sozialer Status

Perücken als sozialer Status

Unter europäischen Herrschern wird die so genannte Allonge-Perücke im 17. Jahrhundert zum Markenzeichen. Nicht nur der Adel, auch das Bürgertum eifert dem Trend nach. Über 100 Jahre sind sie das Erkennungszeichen für den sozialen Status eines Franzosen.

1 Min. | 22.06.2020

Bei Verwendung immer nennen

ZDF/Terra X/ Story House Productions/Jochen Ruderer, Sigrun Laste/ Jürgen Rehberg, Arsenij Gusev/ Stefan Leuschel/ Fritz Göran Vöpel, Martin Wolkinger, Jörg Barton, Roger Grein

Textfassung

Perücken-Trendsetter ist Ludwig XIV. Der Sonnenkönig will eigentlich nur seine Glatze verbergen. Doch unter europäischen Herrschern wird die sogenannte Allonge-Perücke schnell zum Markenzeichen. Nicht nur der Adel, auch das Bürgertum eifert dem Trend nach. Stände und Berufsgruppen entwickeln ihre eigenen Formen. Je niedriger der Stand, desto schlichter und preiswerter fallen die Perücken aus. Über 100 Jahre lang sind sie das Erkennungszeichen für den sozialen Status eines Franzosen.

Embed-Funktion

https://schule.zdf.de/video/cc-peruecken-machen-leute-die-allonge-peruecke-100

Wissensclips zur freien Nutzung für alle

Hier gibt es einen großen Fundus an kurzen Erklär-Videos aus Terra X und anderen Wissenschaftssendungen unter Creative Commons-Lizenz (Open Educational Resources, OER). Diese dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter bearbeitet und verbreitet werden.

Was ist eine CC BY 4.0 Lizenz und wie können die Inhalte benutzt werden?

Mit der Lizenz „CC BY 4.0“ dürfen alle so gekennzeichneten-Clips bzw. Fotos verwendet, geändert und verbreitet werden. Bedingung ist dabei, dass Herkunft und Urheber der Clips genannt, Änderungen angegeben werden und das ursprüngliche Werk durch die Bearbeitung nicht entstellt wird. Zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen und zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte heißt das im Einzelnen:

  1. Die Urheber der genutzten Werke müssen genannt werden; sie stehen unter jedem Clip.
  2. Wenn Veränderungen vorgenommen werden, müssen diese angegeben werden. Zur Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts darf das Werk vom Inhalt und der Form her nicht entstellt oder gar in seiner Aussage umgekehrt werden.
  3. Es ist zu vermeiden, dass durch die Angaben der Eindruck entsteht, dass die Aussage des neuen Werks oder der Nutzer vom Urheber bzw. ZDF unterstützt wird.
  4. Es muss bei der Nutzung des Clips ein Hinweis auf die Lizenzbestimmungen erfolgen (Link auf https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de). An der Stelle, wo der Clip verwendet wird, muss das CC-Icon „CC BY 4.0“ stehen. Die unwiderrufliche Lizenz endet mit Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen oder vorzeitig, wenn die Lizenzbestimmungen nicht eingehalten werden.