Bild für Das erste Handbuch zur Geburtshilfe

Das erste Handbuch zur Geburtshilfe

In der ersten bekannten Niederschrift über das Hebammenwissen in Deutschland aus dem 16. Jahrhundert wird die Seiltechnik beschrieben, mit deren Hilfe eine ungünstige Kindslage korrigiert werden kann.

1 Min. | 05.10.2020

Bei Verwendung immer nennen

ZDF/Terra X/ Story House Productions/ Jochen Ruderer Jens Afflerbach/ Jürgen Rehberg, Arsenij Gusev/ Franziska Menz, Ronald Rist/ Fritz Göran Vöpel, Martin Wolkinger, Stefan Matlik/Jochen Schmidt

Textfassung

 „Der schwangeren Frauen und Hebammen Rosengarten“ aus dem 16ten Jahrhundert ist die erste bekannte Niederschrift über das Hebammenwissen in Deutschland. Dort wird die Seiltechnik beschrieben: mit Hilfe eines sogenannten Wendestäbchens und einer Stoffschlaufe kann eine ungünstige Kindslage korrigiert werden. Mit leichtem Zug an dem Band wird versucht, das Ungeborene so zu drehen, dass es mit den Füßen zuerst durch den Geburtskanal gezogen werden kann.

Embed-Funktion

https://schule.zdf.de/video/handbuch-zur-geburtshilfe-creative-commons-clip-100

Wissensclips zur freien Nutzung für alle

Hier gibt es einen großen Fundus an kurzen Erklär-Videos aus Terra X und anderen Wissenschaftssendungen unter Creative Commons-Lizenz (Open Educational Resources, OER). Diese dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter bearbeitet und verbreitet werden.

Was ist eine CC BY 4.0 Lizenz und wie können die Inhalte benutzt werden?

Mit der Lizenz „CC BY 4.0“ dürfen alle so gekennzeichneten-Clips bzw. Fotos verwendet, geändert und verbreitet werden. Bedingung ist dabei, dass Herkunft und Urheber der Clips genannt, Änderungen angegeben werden und das ursprüngliche Werk durch die Bearbeitung nicht entstellt wird. Zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen und zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte heißt das im Einzelnen:

  1. Die Urheber der genutzten Werke müssen genannt werden; sie stehen unter jedem Clip.
  2. Wenn Veränderungen vorgenommen werden, müssen diese angegeben werden. Zur Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts darf das Werk vom Inhalt und der Form her nicht entstellt oder gar in seiner Aussage umgekehrt werden.
  3. Es ist zu vermeiden, dass durch die Angaben der Eindruck entsteht, dass die Aussage des neuen Werks oder der Nutzer vom Urheber bzw. ZDF unterstützt wird.
  4. Es muss bei der Nutzung des Clips ein Hinweis auf die Lizenzbestimmungen erfolgen (Link auf https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de). An der Stelle, wo der Clip verwendet wird, muss das CC-Icon „CC BY 4.0“ stehen. Die unwiderrufliche Lizenz endet mit Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen oder vorzeitig, wenn die Lizenzbestimmungen nicht eingehalten werden.