Nach dem Fall der Mauer beschließt die erste demokratisch gewählte DDR-Regierung die Gründung der „Treuhand“, mit dem Zweck, das volkseigene Vermögen, die Betriebe und Kombinate zu schützen.
Doch nach der Währungsunion ändert sich das Ziel der „Treuhand“: Nun geht es vornehmlich um die Privatisierung. 8.500 volkseigebe Betriebe mit rund 4 Millionen Beschäftigten werden der „Treuhand“ überantwortet. Viele Unternehmen erweisen sich als nicht marktfähig oder werden übernommen und abgebaut, um den Preis hoher Arbeitslosigkeit.