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Verfolgung der Juden im Nationalsozialismus

Die Nürnberger Gesetze teilen die Deutschen in Reichsbürger und Staatsangehörige mit minderen Rechten ein. Die Glaubenszugehörigkeit ist das entscheidende Kriterium. Wer als Jude gilt, kann nicht Reichsbürger sein und wird verfolgt.

4 Min. | 20.01.2022

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ZDF/TerraX/L. Schöler/J. Geiß/K. J. Sturm/K. Waldmann/M. Fandel/B. Leng/Margot Friedländer, Zeitzeugin/Matthias Haß, Aya Zarfati, Gedenkstätte Wannsee-Konferenz

Textfassung

Kritische Beamte werden aus dem Dienst entlassen, die Gewerkschaften aufgelöst und alle politischen Parteien bis auf die NSDAP verboten. Deutschland wird gleichgeschaltet. Die Nationalsozialisten bringen Presse und Rundfunk unter ihre Kontrolle. Aya Zarfati, Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz„ Es gibt einen vorauseilenden Gehorsam, wo Leute schon den Nazis zuarbeiten. Sie wissen was gewünscht wird und sie tun das gegen den jüdischen Nachbarn, den Kollegen, bevor es überhaupt einen Befehl gibt.“ Dr. Matthias Haß, Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz „Dieser Krieg findet in einer Gewalttätigkeit statt, die das natürlich mit Massakern, mit Gewaltaktion … von vorneherein ist das Bestandteil dieses Krieges.“ Im Rücken der Front beginnen sogenannte Einsatzgruppen sofort mit Massakern an der jüdischen Bevölkerung. Ab Kriegsbeginn 1939 errichten die Nationalsozialisten in Deutschland und in den besetzten Gebieten etwa 1000 Lager, in denen Menschen eingesperrt, ausgebeutet und getötet werden. Die Nürnberger Gesetze teilen die Deutschen in Reichsbürger und bloße Staatsangehörige mit minderen Rechten ein. Wer als Jude gilt, kann nicht Reichsbürger sein und kein öffentliches Amt ausüben. Aya Zarfati, Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz „Ich kann keine Gruppe verfolgen, ohne zu definieren, wer diese Gruppe ist. Und das ist die gesetzliche Grundlage für alle diese Verordnungen und Gesetze und natürlich auch später für die Deportation und Vernichtung.“ Dr. Matthias Haß, Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz „Und das ist ja ein Punkt: Das ist eine Definition von außen. Wir sagen, was Du bist. Und zwar letztlich damit ja auch festgelegt aufgrund von Herkunft - als Blut.“ Das Blutschutzgesetz verbietet die Heirat zwischen jüdischen und nicht jüdischen Deutschen. Wer dagegen verstößt, wird mit Gefängnis bestraft. Dr. Matthias Haß, Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz "'Ich bin ein deutsches Mädchen und habe mich vom Juden schänden lassen', steht dann auf dem Schild, was diese Frau tragen muss. Und das ist natürlich genau das über Blut und Herkunft – die Mischung von jüdischem und deutschem Blut." Margot Friedländer, Holocaustüberlebende „Es gibt kein jüdisches, kein christliches, kein muslimisches oder jüdisches Blut - es gibt nur menschliches Blut.“ Da es keine wissenschaftlichen Mittel gibt, Menschen als jüdisch zu definieren, machen die Nationalsozialisten die Glaubenszugehörigkeit zum entscheidenden Kriterium. Sogenannter Volljude ist, wer von mindestens drei jüdischen Großeltern abstammt. Als Jude gilt auch, wer zwar keine jüdischen Großeltern hat, aber einer jüdischen Gemeinde angehört. Menschen mit nur einem oder zwei jüdischen Großeltern werden zum Mischling 1. oder 2. Grades erklärt.

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